Mit ChatGPT Arztbriefe schreiben: was vorher herausmuss
· Aktualisiert am · Geschrieben und gepflegt von Joaquín Trapero, Nonimo
Mit ChatGPT Arztbriefe vorzuformulieren ist erlaubt, solange im Chat kein Patient zu erkennen ist. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertennummer gehören nicht hinein, und die Diagnose auch dann nicht, wenn sie zusammen mit Beruf, Wohnort oder Familienlage auf einen bestimmten Menschen zeigt. Das folgt aus der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB und § 9 der Berufsordnung, für Gesundheitsdaten zusätzlich aus Art. 9 DSGVO.
Die Bundesärztekammer ist dabei ungewöhnlich deutlich. In ihrer Stellungnahme zur Künstlichen Intelligenz in der Medizin, die ihr Vorstand am 14. Januar 2025 beschlossen hat, steht, dass Systeme wie ChatGPT keine datenschutzkonforme Umgebung bieten und für Patientendaten nicht geeignet sind. Dieser Leitfaden zeigt, welche Angaben eines Arztbriefs vor dem Einfügen verschwinden müssen und wo ein Werkzeug hilft. Was OpenAI mit Eingaben anfängt, erklärt der Leitfaden ChatGPT und Datenschutz.
Welche Patientendaten in einem Arztbrief stecken
Dass ein Arztbrief persönliche Angaben enthält, ist kein Zufall. Er ist so gebaut, dass die Kollegin am anderen Ende genau weiß, um wen es geht. Oben stehen Praxis, Empfängerin und die Nummern, unter denen die Kassenärztliche Vereinigung Arzt und Betriebsstätte führt. Es folgt der Patientenblock, danach der klinische Teil mit Diagnosen, Anamnese, Befunden und Medikation.
Wer mit ChatGPT Arztbriefe überarbeitet, kopiert selten den ganzen Brief in den Chat. Meistens ist es ein Absatz: die Epikrise, die zu lang geraten ist, eine holprige Anamnese, eine Zusammenfassung für den Patienten in einfacher Sprache. Gerade diese Absätze sagen oft mehr über einen Menschen als der Briefkopf, weil in ihnen steht, was ihn von allen anderen Patienten der Praxis unterscheidet.
Welche Angabe im Brief wofür steht
| Angabe im Arztbrief | was sie über den Patienten sagt |
|---|---|
| Name, Geburtsdatum, Anschrift | wer er ist |
| Krankenversichertennummer | wer er ist, dauerhaft und über Kassenwechsel hinweg |
| LANR und Betriebsstättennummer | bei welcher Ärztin, in welcher Praxis |
| Diagnosen mit ICD-10-Code | woran er leidet, als gesicherte Diagnose |
| Medikation | woran er leidet, auch ohne Diagnose |
| Beruf, Arbeitgeber, Familienlage | wie er zu finden ist, wenn der Name fehlt |
Quelle: § 290 Abs. 1 SGB V zur Versichertennummer; DSK, Orientierungshilfe KI und Datenschutz, 6. Mai 2024, S. 14, zur Medikation als Gesundheitsdatum.
Für ein Sprachmodell, das einen Absatz glätten soll, sind die ersten drei Zeilen nie nötig, die übrigen nur, soweit der Absatz von ihnen handelt. Die Versichertennummer etwa hat nach dem Sozialgesetzbuch einen unveränderbaren Teil, der ausdrücklich der Identifikation dient. Sie ist also der Schlüssel zum ganzen Brief.
Schon die Behandlung ist ein Geheimnis
Die Hinweise zur ärztlichen Schweigepflicht, die Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung im Oktober 2025 neu gefasst haben, stellen klar, dass die Pflicht auch die Tatsache umfasst, dass sich jemand in Behandlung befindet. Ein Briefkopf mit Patientenname und Praxisstempel verrät also bereits etwas, bevor irgendein Befund gelesen ist.
Wer einen Brief mit Namen in einen Chat kopiert, teilt dem Anbieter mindestens mit, dass dieser Mensch Patient dieser Praxis ist. Der Rest des Briefs kommt dazu.
Das gilt für jeden Chatbot, nicht nur für den bekanntesten. Wie lange Anthropic Eingaben aufbewahrt und wann sie ins Training gehen, beschreibt der Leitfaden zu Claude und Datenschutz; für die Schweigepflicht ändert der Name des Anbieters nichts.
Ärztliche Schweigepflicht: der Chatbot ist kein Mitbehandler
Die Berufsordnung verpflichtet die Ärztin, über alles zu schweigen, was ihr in ihrer Eigenschaft als Ärztin anvertraut oder bekannt geworden ist, auch über den Tod des Patienten hinaus. § 9 Abs. 1 der Musterberufsordnung, zuletzt vom 130. Deutschen Ärztetag im Mai 2026 geändert, nennt schriftliche Mitteilungen, Aufzeichnungen über Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde ausdrücklich. Verbindlich wird der Text durch die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer.
Strafrechtlich erfasst § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Ärztin ebenso wie Zahnärzte, Apotheker und die Angehörigen anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung. Angedroht sind bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Pflicht trifft jede Person einzeln, nicht die Praxis als Ganzes.
Zum Jahresende 2025 zählte die Ärztestatistik 446.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, 173.912 davon in der ambulanten Versorgung, und 39 Prozent der ambulant Tätigen arbeiten inzwischen als Angestellte in Praxen oder Versorgungszentren. Für jede und jeden von ihnen gilt dieselbe Vorschrift, ob mit eigener Praxis oder ohne.
Der Brief an die Kollegin ist gedeckt, die Kopie im Chat nicht
§ 9 Abs. 5 MBO-Ä erklärt, warum ein Arztbrief überhaupt verschickt werden darf. Behandeln mehrere Ärztinnen und Ärzte denselben Patienten gleichzeitig oder nacheinander, sind sie untereinander von der Schweigepflicht befreit, soweit sein Einverständnis vorliegt oder anzunehmen ist. Bei einer Überweisung zur Mitbehandlung wird dieses Einverständnis in aller Regel anzunehmen sein.
Ein Anbieter von Sprachmodellen behandelt niemanden. Auf ihn passt Absatz 5 nicht, und das angenommene Einverständnis des Patienten reicht nicht bis zu einem Rechenzentrum, von dem er nichts weiß.
Dienstleister nur mit schriftlicher Verpflichtung
Für externe Helfer gibt es einen eigenen Weg. Der zweite Satz von Absatz 3 erlaubt es der Ärztin, sonstigen mitwirkenden Personen Geheimnisse zugänglich zu machen, soweit deren Tätigkeit das erfordert. § 9 Abs. 4 MBO-Ä verlangt, diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten oder die Verpflichtung dem beauftragten Unternehmen zu übertragen.
Wird das versäumt und plaudert der Dienstleister etwas aus, macht sich nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB auch die Ärztin strafbar. Wer sich privat bei einem Chatdienst anmeldet, stimmt dessen Nutzungsbedingungen zu; eine schriftliche Verpflichtung des Anbieters auf das Patientengeheimnis Ihrer Praxis entsteht dadurch nicht.
Die Hinweise von Bundesärztekammer und KBV raten außerdem, im Vertrag schriftlich festzuhalten, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter sich nur so weit Kenntnis von Patientendaten verschaffen, wie es für den Auftrag nötig ist. Anwältinnen und Steuerberater stehen übrigens in derselben Vorschrift, zwei Nummern weiter unten; wie Anwälte dieselbe Frage lösen, steht auf unserer Seite für Kanzleien.
Und selbst mit einem solchen Vertrag bliebe die Frage der Erforderlichkeit. Um eine Epikrise sprachlich zu straffen, braucht niemand den Namen oder die Versichertennummer des Patienten. Was für die Tätigkeit nicht erforderlich ist, deckt auch die Erlaubnis für mitwirkende Personen nicht.
| Wer den Arztbrief sieht | Grundlage | Bedingung |
|---|---|---|
| mitbehandelnde Ärztin | § 9 Abs. 5 MBO-Ä | Einverständnis des Patienten liegt vor oder ist anzunehmen |
| Praxisteam | § 9 Abs. 3 MBO-Ä | Belehrung über die Verschwiegenheit, schriftlich festgehalten |
| Dienstleister für Telekommunikation, Praxisverwaltungssystem, Steuerberatung oder Buchhaltung | § 203 Abs. 3 und 4 StGB, § 9 Abs. 4 MBO-Ä | schriftliche Verpflichtung zur Geheimhaltung, Zugang nur soweit erforderlich |
| Chatbot mit privatem Konto | keine | kein Mitbehandler, keine Belehrung, keine schriftliche Verpflichtung |
Quelle: § 9 Abs. 3 bis 5 MBO-Ä; § 203 StGB; Hinweise von Bundesärztekammer und KBV, Stand 1. Oktober 2025, S. 5.
Gesundheitsdaten und Art. 9 DSGVO: warum die Praxis eine Ausnahme braucht
Gesundheitsdaten sind nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO alle personenbezogenen Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit beziehen, einschließlich der Gesundheitsdienstleistungen, aus denen etwas über den Gesundheitszustand hervorgeht. Dass dafür schon eine Krankmeldung ohne Diagnose genügt, zeigt der Leitfaden zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
Ihre Verarbeitung ist nach Art. 9 Abs. 1 grundsätzlich untersagt. Die Praxis arbeitet mit ihnen, weil Art. 9 Abs. 2 Buchstabe h und § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BDSG die Verarbeitung zur Diagnostik und Behandlung durch Personal unter Schweigepflicht erlauben.
Die Ausnahme hat eine Bedingung, die leicht überlesen wird. Nach Art. 9 Abs. 3 DSGVO gilt sie nur, wenn die Daten von Fachpersonal verarbeitet werden, das einem Berufsgeheimnis unterliegt, oder unter dessen Verantwortung. Ob die Menschen, die bei einem Anbieter von Sprachmodellen Eingaben prüfen oder Systeme warten, darunter fallen, hängt an Vertrag und Verpflichtung. Bei einem privat angelegten Chatkonto fehlt beides.
Bezieht sich die Angabe auf die Gesundheit, und sei es nur über ein Medikament?
JaGesundheitsdatum nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO, die Verarbeitung ist nach Art. 9 Abs. 1 grundsätzlich untersagt.
Dient die Verarbeitung der Diagnostik oder Behandlung?
JaAusnahme nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe h DSGVO und § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BDSG.
Verarbeitet Fachpersonal unter Berufsgeheimnis, oder jemand unter dessen Verantwortung?
JaArt. 9 Abs. 3 ist erfüllt. Der Arztbrief in der Praxis ist gedeckt.
NeinDie Ausnahme greift nicht.
Privates Chatkonto: Vertrag und Verpflichtung fehlen, die Weitergabe an den Anbieter ist nicht gedeckt.
Der Brief ist gedeckt, seine Weitergabe an den Anbieter nicht automatisch
Ob der Arztbrief noch der Behandlung dient, wenn er an einen Sprachmodellanbieter geht, ist eine eigene Frage. Die Datenschutzkonferenz will das in ihrer KI-Orientierungshilfe von 2024 dreifach geprüft sehen: bei der Eingabe, bei der Verarbeitung und bei der Ausgabe.
Als Beispiel für ein Gesundheitsdatum nennt die Orientierungshilfe ausgerechnet die Einnahme bestimmter Medikamente. Die Zeile „Metformin 1000 mg 1-0-1“ ist also kein harmloser Rest, sobald der Name danebensteht. Nach welchen Kriterien sich Anbieter überhaupt unterscheiden, stellt unser Vergleich datenschutzkonformer KI zusammen.
Was § 22 BDSG über Pseudonymisierung sagt
Wer Gesundheitsdaten nach § 22 Abs. 1 BDSG verarbeitet, muss nach Absatz 2 angemessene und spezifische Maßnahmen vorsehen. Die Liste nennt unter anderem die Sensibilisierung der Beteiligten, die Verschlüsselung und in Nummer 6 die Pseudonymisierung. Das Gesetz selbst zählt sie also zu den Werkzeugen, mit denen eine Praxis die Risiken für ihre Patienten senkt.
Ein Freibrief ist sie nicht. Pseudonymisierte Daten bleiben für jeden personenbezogen, der die Zuordnung kennt, und das ist bei einem Arztbrief die Praxis selbst. Wo die Grenze zur Anonymisierung verläuft und warum ein Platzhalter diesseits davon bleibt, erklärt der Beitrag über Pseudonymisierung als Verfahren.
Welche Aufsicht für Ihre Praxis zuständig ist
Eine Arztpraxis ist eine nichtöffentliche Stelle, und für sie ist nach § 40 BDSG die Datenschutzaufsicht des Landes zuständig. Eine Praxis in Bayern hat es also mit dem Landesamt in Ansbach zu tun, eine in Hamburg mit dem dortigen Beauftragten, und keine der beiden mit dem Bundesbeauftragten in Bonn.
Die Hamburger Behörde hat schon am 13. November 2023 eine Checkliste für Chatbots auf Basis großer Sprachmodelle veröffentlicht. Ihr fünfter Punkt: Wenn sich der Anbieter in seinen Bedingungen eine Verwendung für eigene Zwecke vorbehält, dürfen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden, und eine Rechtsgrundlage dafür werde sich in der Regel nicht finden. Was zu tun ist, wenn es doch geschehen ist, beschreibt der Leitfaden zur Datenpanne und ihrer Meldung; die Schritte gelten für eine Praxis genauso.
Was die Bundesärztekammer zu ChatGPT und Patientendaten schreibt
Die Stellungnahme „Künstliche Intelligenz in der Medizin“ ist die ausführlichste Äußerung der Ärzteschaft zum Thema. Schon im Vorwort nennt sie Sprachmodelle wie ChatGPT, die zum Entwerfen von Entlassungsbriefen eingesetzt werden. Im Abschnitt über die Grenzen dieser Modelle folgt der Satz, auf den es hier ankommt: Da Systeme wie ChatGPT keine datenschutzkonforme Umgebung bieten, seien sie für die Verarbeitung von Patientendaten und für die Dokumentation nicht geeignet.
Als Alternative nennt die Kammer sichere Cloudumgebungen, merkt aber an, dass bisher nur wenige Kliniken davon Gebrauch machen. Im Abschnitt über Datenschutz und Schweigepflicht hält sie fest, dass externe Betreiber von KI-Systemen zur Geheimhaltung zu verpflichten sind und sich die Schweigepflicht auf sie erstreckt. Für die Praxis, die einen frei zugänglichen Chatbot im Browser öffnet, gibt es diesen Betreiber mit Verpflichtung nicht.
Was die Firmentarife von OpenAI vertraglich anders regeln als das private Konto, vergleicht der Leitfaden ChatGPT und Datenschutz; ob das für § 203 StGB genügt, bleibt eine Prüfung des einzelnen Vertrags.
Systeme wie ChatGPT bieten keine datenschutzkonforme Umgebung und eignen sich nicht für Patientendaten. Externe Betreiber sind zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Das UKE setzt für die Epikrise ein Sprachmodell ein, das auf klinikeigenen Patientendaten beruht.
Schweigepflicht und Datenschutz gelten beim Einsatz von KI in der Arztpraxis uneingeschränkt. Für den kollegialen Austausch ist Pseudonymisierung möglich, die Zuordenbarkeit wird im Einzelfall geprüft.
Die Hinweise vom Oktober 2025: Pseudonymisierung mit Prüfung
Deutlicher für den Praxisalltag sind die gemeinsamen Hinweise von Bundesärztekammer und KBV, Stand 1. Oktober 2025. Sie beschreiben, wann ein Fall ohne Offenbarung besprochen werden kann: wenn der Empfänger das Geheimnis keiner bestimmten Person zuordnen kann.
Für den kollegialen Austausch, etwa in der Supervision, halten die Hinweise eine Pseudonymisierung für möglich. Sie verlangen aber, im Einzelfall zu prüfen, ob sich der Fall durch verfügbares Wissen trotzdem einem Patienten zuordnen lässt; ist das so, soll der Austausch unterbleiben. Übertragen auf den Chat heißt das: Platzhalter sind die Voraussetzung, noch nicht die Erlaubnis.
Kliniken bauen eigene Lösungen
Wie das Gegenmodell aussieht, beschreibt das Thesenpapier der Bundesärztekammer vom März 2025. Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hat ein Sprachmodell eingeführt, das auf klinikeigenen Patientendaten beruht und Ärztinnen und Ärzte beim Schreiben der Epikrise unterstützt. Den Entwurf passen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte anschließend an, und er durchläuft den üblichen Freigabeprozess.
Eine Hausarztpraxis betreibt kein eigenes Modell. Ihr bleiben die Module ihres Praxisverwaltungssystems, ein geprüfter Dienst mit Vertrag oder ein allgemeiner Chatbot, in den nur hineinkommt, was keinen Patienten mehr erkennen lässt.
Mit ChatGPT Arztbriefe vorbereiten, ohne dass ein Patient darin steht
Vieles, was im Praxisalltag an Text entsteht, braucht überhaupt keinen Patienten. Textbausteine für wiederkehrende Empfehlungen, der Aufbau eines Befundberichts, ein Merkblatt zur Blutzuckerkontrolle in einfacher Sprache oder die Übersetzung einer Standardaufklärung lassen sich vollständig ohne Fall formulieren. Solche Anfragen sind unproblematisch, ganz ohne Einwilligung oder Hilfsprogramm.
Der Unterschied zeigt sich an zwei Anfragen. „Formuliere in drei Sätzen eine Empfehlung an den Hausarzt zur Blutdruckeinstellung bei Typ-2-Diabetes nach Herzinfarkt“ gibt nichts preis. Dieselbe Bitte mit dem Namen, dem Geburtsdatum, dem Arbeitgeber und der Trennung von der Ehefrau enthält einen ganzen Menschen.
Die Reihenfolge vor dem Einfügen
Muss doch ein echter Absatz in den Chat, hilft es, immer in derselben Reihenfolge vorzugehen:
- Die Stammdaten. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon und E-Mail werden durch Rollen ersetzt: der Patient, die Tochter, die mitbehandelnde Kardiologin.
- Die Kennnummern. Krankenversichertennummer, lebenslange Arztnummer, Betriebsstättennummer und die Fallnummer der Klinik tragen zum Inhalt eines Absatzes nichts bei.
- Daten und Orte. Das Datum der Vorstellung und der Wohnort lassen sich fast immer durch relative Angaben ersetzen: vor drei Wochen, in einer Kleinstadt.
- Die Sozialanamnese. Beruf, Arbeitgeber und Familienlage kommen nur hinein, wenn die Frage an das Modell ohne sie keinen Sinn ergibt.
- Das Seltene. Eine seltene Erkrankung, ein bekannter Mensch, ein kleiner Ort: Dann verrät der Fall selbst den Patienten, und der Absatz gehört nicht in einen allgemeinen Chat.
Beim ersten Punkt nimmt Ihnen ein Werkzeug den Großteil ab, beim zweiten nach heutigem Stand nur einen Teil. Die letzten beiden kann es gar nicht übernehmen, weil nur Sie wissen, ob der Busfahrer mit dem Herzinfarkt in Ihrer Gemeinde der einzige ist.
Wenn der Fall selbst den Patienten verrät
In einer Großstadtpraxis ist ein Typ-2-Diabetes mit Bluthochdruck ein Fall unter Hunderten. In einer Landarztpraxis ist eine seltene Stoffwechselerkrankung womöglich einmal im ganzen Landkreis vertreten, und dann genügt die Diagnose mit dem Alter, um den Menschen zu finden. Platzhalter für den Namen ändern daran nichts.
Solche Absätze bleiben besser ganz draußen, mit oder ohne Platzhalter. Holen Sie sich vom Modell die Gliederung oder eine Formulierung für den allgemeinen Fall und setzen Sie den konkreten Brief selbst auf. Auch Copilot in Word kann Text an Microsoft senden; was dort gespeichert wird, beschreibt unser Beitrag zu Microsoft Copilot.
Ein ausgedachter Arztbrief im Test mit Nonimo 0.2.8
Nonimo setzt an der Schwelle zwischen Praxisrechner und Chatfenster an. Sie markieren den Absatz aus dem Brief und betätigen eine Tastenkombination; Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden daraufhin lokal gegen Platzhalter getauscht. Die Liste, welcher Platzhalter wofür steht, bleibt verschlüsselt auf dem Gerät, und in der Antwort des Modells setzt Nonimo beim Lesen die Originale wieder ein. Rechtlich ist das Pseudonymisierung und ausdrücklich keine Anonymisierung.
Geprüft haben wir das am 23. September 2026 mit der Version 0.2.8, unter macOS und unter Windows mit demselben Ergebnis, an einem ausgedachten Hausarztbrief an eine Kardiologin. Der Patient wäre an einem 30. Februar geboren. So steht der Kopf des Briefs in der Zwischenablage:
Patient: [PERSON_1], geb. [GEBURTSDATUM_1]
Anschrift: [FORMULARFELD_1]
Versichertennummer: [AKTENZEICHEN_1]
Telefon [TELEFON_1], E-Mail [E-MAIL_1]
Diagnosen: Arterielle Hypertonie (I10.90 G), Diabetes mellitus Typ 2 (E11.90 G)
Medikation: Metformin 1000 mg 1-0-1, Ramipril 5 mg 1-0-0
Jede Ersetzung ist im Fenster farbig hinterlegt und lässt sich einzeln wieder aufheben; alles ohne Markierung verlässt die Praxis im Wortlaut. Diagnosen und Medikation bleiben mit Absicht stehen: Nonimo nimmt heraus, wer der Patient ist, nicht was er hat, und der Brief bleibt auf Ihrer Seite ein Gesundheitsdatum. Wo die Grenzen der Anwendung liegen, steht auf der Seite Sicherheit.
Den ganzen Ablauf an diesem Beispiel zeigt die Seite für Arztpraxen.
Eine Regel für das ganze Praxisteam
Den Absatz in den Chat kopiert oft nicht die Ärztin, sondern die Medizinische Fachangestellte, die den Brief fertig macht, oder die Weiterbildungsassistentin am Abend. Nach § 9 Abs. 3 MBO-Ä dürfen Mitarbeiterinnen Patientendaten sehen, müssen aber über die Verschwiegenheit belehrt werden, und die Belehrung ist schriftlich festzuhalten.
Eine Belehrung aus dem Einstellungsjahr beantwortet nicht, ob die Epikrise durch einen Chatbot laufen darf. Das leistet eine kurze Regel: welche Werkzeuge zugelassen sind, welche Zeilen vorher herausmüssen und wer den Text liest, bevor er unterschrieben wird. Europarecht kommt hinzu: Art. 4 KI-VO, geändert mit Wirkung vom 27. Juli 2026, verpflichtet Betreiber, den sachkundigen Umgang ihres Personals mit KI zu fördern. Was das konkret bedeutet, erläutert unser Beitrag über die KI-Verordnung für Unternehmen.
Der Brief liegt längst als Text vor
Dass die Frage dringlich ist, hat mit der Digitalisierung der Praxen zu tun. Laut PraxisBarometer Digitalisierung 2025, für das das IGES Institut 1.719 Praxen befragt hat, empfangen 87 Prozent der Arztpraxen Arztbriefe digital, 66 Prozent auch Befunddaten. Für den Austausch mit anderen Praxen nutzen 61 Prozent den geschützten Dienst KIM und fast ebenso viele, 60 Prozent, die gewöhnliche E-Mail.
KIM ist ein abgeschlossener Kanal der Telematikinfrastruktur. Das Chatfenster im Nachbartab ist es nicht, und zwischen beiden liegt ein Kopierbefehl. Ein Brief, der als Text im Praxisverwaltungssystem steht, ist schneller in einem Chat als jedes Papier, das erst abgetippt werden müsste.
Was in die Regel gehört
Eine halbe Seite genügt, wenn sie die Situationen trifft, die bei Ihnen tatsächlich vorkommen. Darf die Epikrise geglättet werden, und welche Zeilen fliegen vorher raus? Darf ein Befund für den Patienten verständlich umgeschrieben werden? Wer gibt den Text frei, bevor er hinausgeht? Sind diese drei Punkte einmal geklärt, muss am Empfang niemand mehr raten.
Als Vorlage taugt unsere KI-Richtlinie zum Anpassen, die ursprünglich für Kanzleien und kleine Betriebe entstanden ist. Für die Praxis ändern Sie drei Dinge: Statt des Anwaltsrechts stehen § 9 MBO-Ä und § 203 StGB darin, die Kennnummern bekommen einen eigenen Punkt unter den verbotenen Angaben, und vor der Unterschrift liest die Ärztin gegen.
Fragt ein Versicherer im Antrag zur Cyberversicherung, wie Ihre Praxis mit KI umgeht, hilft eine schriftliche Regel mehr als jedes Werkzeug. Welche Fragen dort üblich sind und welche Unterlagen Sie beifügen können, sammelt unser Beitrag zu KI-Fragen im Versicherungsantrag.
Wenn Patienten ihren Arztbrief selbst in ChatGPT kopieren
Es gibt eine zweite Gruppe, die Arztbriefe in Chatbots kopiert: die Patienten selbst. Sie wollen wissen, was „Belastungsdyspnoe“ bedeutet oder was hinter einem Befund steckt, und lassen sich den Brief übersetzen. Das ist ihr gutes Recht. Die DSGVO gilt nach Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c nicht für Verarbeitungen, die eine Person ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke vornimmt.
Für die Praxis ändert das zweierlei. Erstens trägt sie keine Verantwortung dafür, was ein Patient mit seinem eigenen Brief tut, und die Schweigepflicht bindet ihn nicht. Zweitens ist die Nachfrage ein Hinweis: Wer den Befund im Gespräch in verständlichen Worten erklärt oder ein Merkblatt ohne Patientenbezug mitgibt, nimmt ihm den Umweg über den Chatbot ab.
Was die Praxis dem Patienten sagen kann
Fragt ein Patient, ob er seinen Brief in ChatGPT kopieren darf, lautet die Antwort: Er darf, aber er gibt damit seine eigenen Gesundheitsdaten an ein Unternehmen, dessen Speicherfristen er kennen sollte. Wie lange Google Eingaben in Gemini aufhebt, haben wir in einem eigenen Beitrag über Gemini zusammengetragen. Ratschläge zur Behandlung, die ein Chatbot aus dem Brief ableitet, gehören in jedem Fall zurück in die Sprechstunde.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026: Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz.
- Strafgesetzbuch, § 203: Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe in Abs. 1 Nr. 1, Strafrahmen bis zu einem Jahr; mitwirkende Personen in Abs. 3 Satz 2; Pflicht, sie zur Geheimhaltung zu verpflichten, in Abs. 4 Satz 2 Nr. 1.
- Bundesärztekammer, (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026, § 9 Abs. 1, 3, 4 und 5: Schweigepflicht, Belehrung der Mitarbeiter, schriftliche Verpflichtung mitwirkender Personen, Befreiung unter Mitbehandelnden.
- Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung, Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis, Stand 1. Oktober 2025: S. 2 (Tatsache der Behandlung, Pseudonymisierung mit Prüfung der Zuordenbarkeit), S. 5 (mitwirkende Personen, Beispiele), S. 8 (Geltung beim Einsatz von KI).
- Bundesärztekammer, Stellungnahme „Künstliche Intelligenz in der Medizin“, Vorstandsbeschluss vom 14. Januar 2025: S. 1 (Entlassungsbriefe als Einsatzfeld), S. 7 f. (ChatGPT nicht für Patientendaten oder Dokumentation geeignet, sichere Cloudumgebungen als Alternative), S. 8 (Verpflichtung externer Betreiber).
- Bundesärztekammer, Thesenpapier „Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung“, März 2025, S. 16 f.: Sprachmodell des UKE auf klinikeigenen Patientendaten für die Epikrise.
- Datenschutz-Grundverordnung, Art. 4 Nr. 5 und 15, Art. 9, Art. 28 und Art. 33: Pseudonymisierung, Gesundheitsdaten, Verarbeitungsverbot und Ausnahme für Behandlung, Auftragsverarbeitung, Meldung binnen 72 Stunden.
- Bundesdatenschutzgesetz, § 22 und § 40: Verarbeitung von Gesundheitsdaten zur Behandlung, Pseudonymisierung als Schutzmaßnahme in Abs. 2 Nr. 6; Zuständigkeit der Landesaufsicht für nichtöffentliche Stellen.
- Datenschutz-Grundverordnung, Art. 2 Abs. 2 Buchst. c: keine Anwendung auf ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
- Sozialgesetzbuch V, § 290: unveränderbarer Teil der Krankenversichertennummer zur Identifikation des Versicherten.
- Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“, 6. Mai 2024, S. 14, Abschnitt 3.2: Medikamenteneinnahme als Gesundheitsdatum, Prüfung von Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe.
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots, 13. November 2023, S. 2, Punkt 5: keine Eingabe personenbezogener Daten.
- Bundesärztekammer, Ärztestatistik zum 31. Dezember 2025, S. 2 f.: 446.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, 173.912 ambulant; dazu die Zusammenfassung der Ergebnisse: 39 Prozent der ambulant Tätigen angestellt.
- IGES Institut, PraxisBarometer Digitalisierung 2025, Kurzbericht, im Auftrag der KBV: 1.719 Praxen; Arztbriefe digital empfangen 87 %, Befunddaten 66 %, KIM 61 %, E-Mail 60 %.
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Häufige Fragen
Darf man mit ChatGPT Arztbriefe schreiben?
Mit ChatGPT Arztbriefe vorzuformulieren ist nicht verboten, solange im Chat kein Patient zu erkennen ist. Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Befunde stehen unter der Schweigepflicht nach § 203 StGB und sind als Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Die Bundesärztekammer hält ChatGPT für Patientendaten nicht für geeignet. Nonimo ersetzt die Kennungen am Praxisrechner durch Platzhalter, bevor ein Absatz in den Chat geht.
Welche Patientendaten gehören nicht in ChatGPT?
Alles, was auf einen bestimmten Menschen zeigt: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, E-Mail, Krankenversichertennummer und das Datum der Vorstellung. Dazu kommt der Kontext, wenn er den Patienten verrät, etwa Beruf, Arbeitgeber oder eine seltene Diagnose in einem kleinen Ort. Nach § 290 SGB V dient die Versichertennummer gerade der Identifikation. Nonimo ersetzt Namen, Anschriften und Kontaktdaten; den Kontext kürzen Sie selbst.
Ist ein pseudonymisierter Arztbrief noch ein Patientengeheimnis?
Er kann es bleiben. Bundesärztekammer und KBV halten in ihren Hinweisen vom Oktober 2025 einen Austausch unter Pseudonymisierung für möglich, verlangen aber im Einzelfall die Prüfung, ob sich der Fall trotzdem einem Patienten zuordnen lässt. Ist das so, soll der Austausch unterbleiben. Für Ihre Praxis bleiben die Daten personenbezogen, weil Sie die Zuordnung kennen. Nonimo verwahrt diese Zuordnung verschlüsselt auf Ihrem Rechner.
Reicht ein Firmenkonto mit Auftragsverarbeitungsvertrag für Patientendaten?
Nicht ohne weitere Prüfung. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO regelt den Datenschutz, die Schweigepflicht verlangt zusätzlich, dass mitwirkende Dienstleister schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet werden, so § 9 Abs. 4 MBO-Ä und § 203 Abs. 4 StGB. Für Gesundheitsdaten braucht es außerdem eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Ob ein Unternehmensvertrag das abdeckt, hängt am Einzelfall. Nonimo verringert, was ankommt, ersetzt diese Verträge aber nicht.
Was sagt die Bundesärztekammer zu ChatGPT?
In ihrer Stellungnahme zur Künstlichen Intelligenz in der Medizin, beschlossen vom Vorstand am 14. Januar 2025, schreibt die Bundesärztekammer, Systeme wie ChatGPT böten keine datenschutzkonforme Umgebung und eigneten sich nicht für Patientendaten oder Dokumentation. Externe Betreiber von KI-Systemen seien zur Geheimhaltung zu verpflichten. Nonimo ist für den Fall gedacht, in dem in der Praxis trotzdem ein allgemeiner Chatbot geöffnet wird.
Welche Behörde ist zuständig, wenn Patientendaten im Chat gelandet sind?
Für Arztpraxen ist nach § 40 BDSG die Datenschutzaufsicht des Landes zuständig, in dem die Praxis liegt, nicht der Bundesbeauftragte. Nach Art. 33 DSGVO ist binnen 72 Stunden zu melden, es sei denn, ein Risiko für die Betroffenen ist unwahrscheinlich; bei Gesundheitsdaten wird man das selten annehmen können. Nonimo hilft nur im Vorfeld: Ein Protokoll, mit dem sich der Vorfall später belegen ließe, legt es nicht an.
Erkennt Nonimo die Krankenversichertennummer?
Teilweise. In unserer Messung mit Version 0.2.8 wurde die Nummer hinter der Zeile »Versichertennummer:« ersetzt, allerdings mit dem Platzhalter AKTENZEICHEN. Hinter der Abkürzung KVNR mitten im Satz blieb sie stehen, ebenso LANR und Betriebsstättennummer. An eigenen Platzhaltern für diese Nummern arbeiten wir. Bis Ihre installierte Fassung sie mitbringt, sehen Sie im Ergebnis, was stehen blieb, und nehmen es selbst heraus.
Sieht Nonimo die Daten aus meiner Praxis?
Nein, der Brief bleibt auf Ihrem Gerät. Die Anwendung sucht die Angaben am Praxisrechner und tauscht sie dort aus; welcher Platzhalter zu welchem Namen gehört, speichert sie verschlüsselt auf demselben Rechner. Täglich einmal geht eine Zählung an uns: verbrauchte Wörter des Monats, Programmversion, Betriebssystem. Über Ihre Patienten führt Nonimo kein Protokoll, und einen Beleg für eine Prüfung durch die Aufsicht kann es folglich nicht liefern.