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Wer als Drittstaatsangehöriger in Deutschland lebt, legt seinen Aufenthaltstitel ständig irgendwo vor: beim neuen Job, bei der Wohnungssuche, bei der Bank, bei der Krankenkasse. Oft reicht das Vorzeigen nicht, man will eine Kopie, und die liegt danach in Postfächern, Bewerbermappen und Chatverläufen. Ein Wasserzeichen quer über der Karte hält fest, an wen die Kopie ging, wozu und in welchem Monat. Taucht die Datei später an anderer Stelle auf, steht dort schwarz auf weiß, dass sie dafür nie gedacht war.
Mit dem Werkzeug oben erledigen Sie das im Browser: eine Seite oder beide hochladen, Empfänger eintragen, Kopie herunterladen. Ihre Karte verlässt dabei Ihr Gerät nicht.
Was der elektronische Aufenthaltstitel ist und was darauf steht
Der elektronische Aufenthaltstitel, kurz eAT, ist nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit Chip. Darauf sind persönliche Daten, Lichtbild, Fingerabdrücke und die Nebenbestimmungen gespeichert, also Bedingungen und Auflagen. Ausgestellt wird er von der Ausländerbehörde, die nach § 71 AufenthG für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen zuständig ist. Seit dem 1. November 2019 wird die Karte im neuen, EU-weit einheitlichen Design nach Verordnung (EU) 2017/1954 ausgegeben. So steht es im Merkblatt des Bundesinnenministeriums zu den Sicherheitsmerkmalen, das beim BAMF abrufbar ist.
Welche Angaben aufgedruckt werden, regelt § 78 AufenthG: neben Namen, Foto, Geburtsdatum und -ort auch die Anschrift, Art und Rechtsgrundlage des Titels, die ausstellende Behörde, Größe, Augenfarbe, die Seriennummer des zugehörigen Passes und eine Zugangsnummer, laut Merkblatt sechsstellig. Die EU-Verordnung legt fest, was auf welche Seite kommt. Vorne stehen Dokumentennummer, Zugangsnummer (CAN), Name, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Art des Titels, Gültigkeit, Anmerkungen, Lichtbild und Unterschrift. Hinten folgen weitere Anmerkungen, zum Beispiel zur Arbeitserlaubnis, dann Ausstellungsdatum und -ort oder die ausstellende Behörde, Geburtsort, optionale Felder wie die Anschrift und schließlich die maschinenlesbare Zone, die Zeilen für das Lesegerät.
In drei Schritten zur Kopie mit Wasserzeichen
1. Vorderseite, Rückseite oder beide hochladen
Oben sehen Sie zwei Felder, Vorderseite und Rückseite, beide mit den Knöpfen Galerie und Kamera. Laden Sie nur hoch, was verlangt wird. Akzeptiert werden JPG, PNG, WEBP, PDF und HEIC, das Fotoformat des iPhones; geöffnet wird die Karte direkt in Ihrem Browser.
2. Eintragen, für wen die Kopie ist
Im Feld „Text des Wasserzeichens“ steht bereits eine fertige Zeile: „Kopie nur für diesen Vorgang“, dahinter immer der laufende Monat mit Jahr. Sie können sie so stehen lassen. Besser ist es meist, sie umzuschreiben und Empfänger und Zweck zu nennen, wie in den Beispielen unten. Oder Sie übernehmen eine Zeile aus den „Textvorschlägen“, zum Beispiel „Nur zu Identifikationszwecken“, „Nur für diesen Vorgang“ oder schlicht „KOPIE“. Im Bereich „Wasserzeichen anpassen“ legen Sie die Anordnung fest, „Flächig“, „Schräg“ oder „Waagerecht“, und auf Wunsch Größe, Winkel, Farbe, Schrift und Deckkraft. „Auf Standard zurücksetzen“ stellt alles auf den Anfang. Das Wasserzeichen selbst verschieben Sie mit der Maus oder dem Finger direkt im Bild.
3. Die Kopie herunterladen
Für jede Seite wählen Sie das Format, PDF, PNG oder JPG, und klicken auf Herunterladen. Haben Sie beide Seiten hochgeladen, liefert „Beide Seiten als PDF herunterladen“ eine einzige PDF-Seite mit der Vorderseite oben und der Rückseite darunter, jede mit ihrem Wasserzeichen. Der Text wird in die Bildpunkte geschrieben und die Datei neu erzeugt. Dadurch fehlen in der Kopie die EXIF-Daten Ihres Handyfotos, auch der GPS-Standort. Wie viel unsichtbar in Dateien mitreist, lesen Sie im Leitfaden zum Entfernen von Metadaten. Verschicken Sie also die heruntergeladene Datei und nicht Ihr ursprüngliches Foto.
Was in das Wasserzeichen gehört
Drei Angaben genügen: wer die Kopie bekommt, wozu und in welchem Monat. Das Wort Kopie steht in der Vorlage schon am Anfang. Eine eng gefasste Zeile macht die Datei für jeden anderen Zweck unbrauchbar.
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Beim Arbeitgeber ist die Kopie sogar vorgeschrieben. Er muss nach § 4a Abs. 5 AufenthG prüfen, ob Sie arbeiten dürfen, und für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels aufbewahren. Diese Kopie bleibt also womöglich Jahre in der Personalakte, und mit dem Zweck im Wasserzeichen ist klar, wohin sie gehört. Auch die Bank kann eine Kopie anfertigen: Wer unter das Geldwäschegesetz fällt, darf und muss laut § 8 Abs. 2 GwG Kopien der Dokumente anfertigen, die zur Identitätsprüfung vorgelegt werden.
Schreiben Sie den Monat dazu, nicht nur das Jahr. Steht auf einer Datei Oktober und sie taucht ein halbes Jahr später bei einem fremden Vertrag auf, wissen Sie sofort, dass etwas nicht stimmt.
Wohin das Wasserzeichen gehört: flächig, schräg oder waagerecht
Mitten über die Angaben gehört der Text. Steht er nur am Rand, genügt ein Zuschnitt, und schon hat jemand wieder eine unmarkierte Kopie Ihres Titels.
Bei „Flächig“ läuft der Text in vielen Wiederholungen über die gesamte Karte, durch Foto, Name und Dokumentennummer hindurch. Ein unbeschrifteter Streifen zum Abschneiden bleibt nicht übrig. Nehmen Sie diese Anordnung für Vermieter, Onlineportale und jede Stelle, die Sie kaum kennen.
„Schräg“ und „Waagerecht“ setzen eine einzelne Zeile, die unauffälliger wirkt. Sie passen für Stellen, die jede Angabe gut lesen müssen, etwa die Personalabteilung, die die Anmerkungen zur Arbeitserlaubnis prüft. Ziehen Sie die Zeile so, dass sie Name und Nummer kreuzt, nicht den Rand, und senken Sie bei Bedarf die Deckkraft.
In allen drei Fällen bleibt alles lesbar. Der Empfänger kann Ihren Titel weiterhin prüfen, nur eben nicht unbemerkt für etwas anderes verwenden.
Vorder- und Rückseite: nur schicken, was verlangt wird
Werfen Sie vor dem Hochladen der Rückseite einen Blick darauf. Dort stehen Geburtsort, Anschrift, Ausstellungsort oder -behörde und die maschinenlesbare Zone, die viele Angaben der Vorderseite noch einmal enthält. Manchem Empfänger genügt die Vorderseite. Für den Arbeitgeber kann dagegen gerade die Rückseite zählen, weil dort Anmerkungen zur Arbeitserlaubnis stehen können.
Werden beide Seiten verlangt, laden Sie beide hoch und schicken das gemeinsame PDF. So trägt jede Seite ihr Wasserzeichen, und keine lässt sich als unmarkierte Kopie herauslösen.
Beim Vermieter lohnt sich vorher eine Rückfrage. Die Datenschutzaufsichtsbehörden halten in ihrer Orientierungshilfe zu Selbstauskünften von Mietinteressenten eine Ausweiskopie beim Besichtigungstermin für unzulässig, ebenso die Frage nach der Staatsangehörigkeit. Die Landesbeauftragte in Sachsen-Anhalt hat im März 2026 daran erinnert, dass Vermieter keine Daten auf Vorrat sammeln dürfen.
Sicher verschicken
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät, Ausweiskopien nur auf Papier an die berechtigte Person zu übergeben oder über verschlüsselte oder geschützte Verbindungen zu übermitteln. Ein geschütztes Uploadportal ist demnach einer unverschlüsselten E-Mail vorzuziehen. Halten Sie für sich fest, welche Stelle die Datei wann bekommen hat, und bitten Sie darum, sie nach Erledigung zu löschen. Bietet eine Stelle die Online-Ausweisfunktion an, die der eAT laut BAMF hat, brauchen Sie unter Umständen gar keine Kopie.
Für Ihren Pass gibt es das Wasserzeichen für den Reisepass. Sind Sie eingebürgert, nehmen Sie das Wasserzeichen für den Personalausweis. Für die Fahrerlaubnis steht die Anleitung zum Führerschein bereit. Soll ein Foto der Karte in einen KI-Chat, lesen Sie vorher, was ChatGPT mit hochgeladenen Bildern macht. Und wer beruflich mit Dokumenten von Mandanten arbeitet und KI nutzen will, ohne deren Daten preiszugeben, findet auf der Nonimo-Startseite die Desktop-App, die solche Daten aus dem Text nimmt, bevor er bei der KI landet.
Quellen
- BAMF, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Seite vom 19. Januar 2026. Plastikkarte im Scheckkartenformat mit Chip, gespeicherte Daten, Online-Ausweisfunktion. bamf.de
- Bundesministerium des Innern, Der neue deutsche elektronische Aufenthaltstitel (Merkblatt, Stand November 2019, abrufbar beim BAMF). Einführung am 1. November 2019 auf Grundlage der Verordnung (EU) 2017/1954, sechsstellige Zugangsnummer (CAN). bamf.de
- § 78 Aufenthaltsgesetz. Aufgedruckte Angaben, Inhalt der maschinenlesbaren Zone, Zugangsnummer. gesetze-im-internet.de
- § 71 Aufenthaltsgesetz. Zuständigkeit der Ausländerbehörden. gesetze-im-internet.de
- § 4a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Prüfpflicht des Arbeitgebers und Aufbewahrung einer Kopie des Aufenthaltstitels für die Dauer der Beschäftigung. gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2017/1954, Anhang. Angaben auf Vorder- und Rückseite des einheitlichen Aufenthaltstitels. eur-lex.europa.eu
- § 8 Abs. 2 Geldwäschegesetz. Recht und Pflicht, Kopien der zur Identitätsprüfung vorgelegten Dokumente anzufertigen. gesetze-im-internet.de
- Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Januar 2026. datenschutzkonferenz-online.de
- Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 3/2026, 31. März 2026. datenschutz.sachsen-anhalt.de
- BSI, Der Personalausweis: Ausweiskopien nur auf Papier oder über verschlüsselte oder geschützte Verbindungen weitergeben. bsi.bund.de
Häufige Fragen
Welcher Text gehört ins Wasserzeichen auf dem Aufenthaltstitel?
Empfänger, Anlass und Monat. Etwa so: Kopie nur zur Vorlage bei Ihrem künftigen Arbeitgeber, Personalakte. Dahinter stehen Monat und Jahr. Ein Vermerk, auf dem nur Kopie oder Vertraulich steht, passt zu jedem Vorgang und hilft deshalb wenig, wenn die Datei später woanders auftaucht.
Wohin gehört das Wasserzeichen auf dem Aufenthaltstitel?
Quer über Name, Foto und Dokumentennummer, nicht an den Rand. Einen Vermerk in der Ecke schneidet jeder mit einem Bildausschnitt weg. Die Anordnung „Flächig“ wiederholt den Text auf der gesamten Karte, ohne freie Lücke. Gut geeignet für Vermieter, Portale und Stellen, die Sie nicht kennen.
Brauche ich für die Kopie beide Seiten des Titels?
Nur wenn beide verlangt werden. Vorne stehen unter anderem Name, Foto, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Art des Titels und Gültigkeit. Hinten folgen weitere Anmerkungen, etwa dazu, ob Sie arbeiten dürfen, dann Ausstellungsdatum und -ort, Geburtsort, die Anschrift und die maschinenlesbare Zone. Für den Arbeitgeber können gerade diese Anmerkungen wichtig sein. Werden beide Seiten verlangt, bekommt jede ihr Wasserzeichen, und das Werkzeug legt sie in ein gemeinsames PDF.
Darf mein Arbeitgeber eine Kopie meines Aufenthaltstitels verlangen?
Ja. Nach § 4a Abs. 5 AufenthG muss jeder, der in Deutschland einen Ausländer beschäftigt, prüfen, ob die Beschäftigung erlaubt ist, und für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Aufenthaltstitels aufbewahren, elektronisch oder auf Papier. Ein Wasserzeichen mit Zweck und Monat ändert daran nichts, die Angaben bleiben lesbar.
Verhindert das Wasserzeichen, dass der Empfänger meinen Titel prüfen kann?
Nein. Name, Art des Titels, Gültigkeit und Anmerkungen bleiben lesbar, der Empfänger kann also alles prüfen, wofür er die Kopie braucht. Verlangt jemand ausdrücklich eine Kopie ohne Wasserzeichen, fragen Sie nach, wofür er sie braucht und wie lange er sie aufbewahrt.
Klappt das auch auf dem Smartphone?
Ja, im mobilen Browser. Tippen Sie auf Kamera und fotografieren Sie die Karte, oder holen Sie ein vorhandenes Bild über Galerie, HEIC-Dateien vom iPhone eingeschlossen. Den Text verschieben Sie per Fingertipp und Ziehen, die fertige Kopie landet im Speicher des Telefons. Eine App müssen Sie dafür nicht installieren.
Wird mein Aufenthaltstitel dabei irgendwo hochgeladen?
Nein. Das Werkzeug arbeitet in Ihrem Browser, die Karte bleibt auf Ihrem Gerät. Der Text wird in die Bildpunkte geschrieben und die Datei neu erzeugt, deshalb fehlen in der Kopie die EXIF-Daten des Fotos, also auch der GPS-Standort. Ihr Originalfoto bleibt unverändert in der Galerie; löschen Sie es, sobald Sie es nicht mehr brauchen.
Will der Vermieter schon bei der Besichtigung eine Kopie, muss ich sie schicken?
In der Regel nicht. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz von Januar 2026 dürfen Vermieter beim Besichtigungstermin Ihre Angaben anhand des Ausweises prüfen; eine Kopie ist dafür nicht erforderlich und damit unzulässig. Auch die Frage nach der Staatsangehörigkeit halten die Aufsichtsbehörden für unzulässig, und die steht auf der Vorderseite Ihres Titels. Geht später doch eine Kopie raus, dann mit Wasserzeichen.